Rechtliche Grundlagen

Die Arbeit der Stiftung Akkreditierungsrat basiert auf einer Reihe von Verträgen, Gesetzen und Verordnungen. Die Organisation und Arbeitsweise der Gremien der Stiftung Akkreditierungsrat regelt eine Satzung; die Geschäftsordnungen des Akkreditierungsrates und des Stiftungsrates enthalten Detailregelungen.

Studienakkreditierungsstaatsvertrag

Die Kultusministerkonferenz (KMK) am 08.12. 2016 auf den „Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen (Studienakkreditierungsstaatsvertrag)“ verständigt, der von allen 16 Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten unterzeichnet, von allen Landesparlamenten ratifiziert wurde und am 01.01. 2018 in Kraft getreten ist. Im Studienakkreditierungsstaatsvertrag sind die Ziele der Akkreditierung sowie die Aufgaben, Zuständigkeiten und Befugnisse der zentralen Akteurinnen und Akteure verbindlich festgelegt. Zudem werden die Kriterien für die Akkreditierung genannt und die Eckpfeiler des Akkreditierungsverfahrens geregelt.

Akkreditierungsratsgesetz

Das „Gesetz über die Stiftung Akkreditierungsrat (Akkreditierungsratsgesetz)“ bildet zusammen mit dem Studienakkreditierungsstaatsvertrag den rechtlichen Rahmen des Akkreditierungssystems. Es enthält Regelungen zu Aufgaben, Zuständigkeiten und Befugnissen der zentralen Akteurinnen und Akteure, die denen im Studienakkreditierungsstaatsvertrag entsprechen.

Musterrechtsverordnung (MRVO)

Die Musterrechtsverordnung (MRVO) enthält die Akkreditierungskriterien und Verfahrensregeln. Die KMK hat am 07.12. 2017 die MRVO zum Studienakkreditierungsstaatsvertrag beschlossen, in der die wesentlichen operativen Regeln für die Akkreditierung niedergelegt sind.

Weitere Informationen:

Die MRVO wurde mit Datum vom 21.11.2024 geändert. Die vorherige Fassung finden Sie hier

Die aktuelle Fassung mit Änderungsmarkierung ist hier abrufbar

Fragen zu Übergangsregelungen beantworten die FAQ 14.2.1 – 14.2.7

Landesrechtsverordnungen

Rechtsverbindlich sind allein die auf Basis der RMVO in allen Ländern erlassenen Landesrechtsverordnungen zur Akkreditierung. Diese entsprechen ganz überwiegend der MRVO. Somit sind die Standards für die formalen und die fachlich-inhaltlichen Kriterien sowie die Verfahren der externen Qualitätssicherung in den Bundesländern nahezu gleich.

Gebührenordnung

Die Gebührenordnung der Stiftung Akkreditierungsrat sieht für Hochschulen eine jährliche nach Hochschulgröße gestaffelte Grundgebühr (Grundpauschale) und eine verfahrensbezogene Gebühr (Fallpauschale) für jede Akkreditierungsentscheidung vor.

Weitere Informationen:

Die Gebührenordnung ist im Ministerialblatt NRW veröffentlicht.

Weitere Informationen zum Thema Gebühren und deren Erhebung finden Sie in FAQ 11.

Die Gebührenordnung in der bis zum 31.12.2025 geltenden Fassung ist hier abrufbar.

Übersicht der Landesrechtsverordnungen:

Weitere Dokumente sind zu finden unter Gesetze und Verordnungen und unter Publikationen

Alte Rechtsgrundlage (Archiv)

Unser Rechtsarchiv finden Sie unter: https://archiv.akkreditierungsrat.de/

Ansprechpartner/-innen:

Katrin Mayer-Lantermann

Leitung Stabsstelle Internationales / Recht

Telefon: +49 (0) 228 - 338 306 30

E-Mail: lantermann@akkreditierungsrat.de

Andreas Braun

Stabsstelle Internationales / Recht, Referent Programmakkreditierung, Datenschutzbeauftragter

Telefon: +49 (0) 228 - 338 306 26

E-Mail: braun@akkreditierungsrat.de