Studienakkreditierungsstaatsvertrag
Die Kultusministerkonferenz (KMK) am 08.12. 2016 auf den „Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen (Studienakkreditierungsstaatsvertrag)“ verständigt, der von allen 16 Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten unterzeichnet, von allen Landesparlamenten ratifiziert wurde und am 01.01. 2018 in Kraft getreten ist. Im Studienakkreditierungsstaatsvertrag sind die Ziele der Akkreditierung sowie die Aufgaben, Zuständigkeiten und Befugnisse der zentralen Akteurinnen und Akteure verbindlich festgelegt. Zudem werden die Kriterien für die Akkreditierung genannt und die Eckpfeiler des Akkreditierungsverfahrens geregelt.
Akkreditierungsratsgesetz
Das „Gesetz über die Stiftung Akkreditierungsrat (Akkreditierungsratsgesetz)“ bildet zusammen mit dem Studienakkreditierungsstaatsvertrag den rechtlichen Rahmen des Akkreditierungssystems. Es enthält Regelungen zu Aufgaben, Zuständigkeiten und Befugnissen der zentralen Akteurinnen und Akteure, die denen im Studienakkreditierungsstaatsvertrag entsprechen.
Musterrechtsverordnung (MRVO)
Die Musterrechtsverordnung (MRVO) enthält die Akkreditierungskriterien und Verfahrensregeln. Die KMK hat am 07.12. 2017 die MRVO zum Studienakkreditierungsstaatsvertrag beschlossen, in der die wesentlichen operativen Regeln für die Akkreditierung niedergelegt sind.