Alternative Verfahren sind von Hochschulen selbst entwickelte und durchgeführte Akkreditierungsverfahren. Sie stellen eine gleichwertige Alternative zur Programm- und Systemakkreditierung dar und ersetzen diese vollständig.
Alternative Verfahren sind von Hochschulen selbst entwickelte und durchgeführte Akkreditierungsverfahren. Sie stellen eine gleichwertige Alternative zur Programm- und Systemakkreditierung dar und ersetzen diese vollständig.
Damit eine Hochschule ein Alternatives Verfahren nutzen darf, muss es zunächst vom Akkreditierungsrat akkreditiert werden. Mit dieser Akkreditierung erhält die Hochschule das Recht, ihre Studiengänge eigenständig zu akkreditieren.
Alternative Verfahren können programmbezogen oder systembezogen ausgestaltet sein:

Ein zentrales Ziel der Alternativen Verfahren ist es, Erkenntnisse für die Weiterentwicklung des Akkreditierungssystems in Deutschland zu gewinnen. Sie sind daher als dialogische Verfahren angelegt: Die Hochschule tritt mit ihrem Verfahren in einen fachlichen Austausch mit dem Akkreditierungsrat und der Hochschulöffentlichkeit. Dabei gilt: Die Hochschule ist Expertin für ihr eigenes Alternatives Verfahren. Der Akkreditierungsrat und die Hochschulöffentlichkeit lernen von dessen Durchführung.
Hier finden Sie Beispiele für Alternative Verfahren
Akkreditierte Alternative VerfahrenVerfahrensablauf der Akkreditierung von Alternativen Verfahren
Zum VerfahrensablaufDokumente zu Alternativen Verfahren
Dokumente zu Alternativen VerfahrenNehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, wenn Sie weitere Fragen haben oder für Ihre Hochschule die Durchführung eines Alternative Verfahrens erwägen.

Stellv. Fachbereichsleitung Alternative Verfahren, Referentin Programmakkreditierung
Telefon: +49 (0) 228 - 338 306 72
E-Mail: janosch@akkreditierungsrat.de

Fachbereichsleitung Alternative Verfahren, Beauftragter für Agenturangelegenheiten
Telefon: +49 (0) 228 - 338 306 35
E-Mail: schoene(at)akkreditierungsrat.de