Der Akkreditierungsrat hat in seiner 109. Sitzung am 22.06.2021 vor dem Hintergrund der Covid-Pandemie seinen am 22.11.2019 getroffenen Beschluss „Automatische Verlängerung von Akkreditierungsfristen für die Dauer des Verwaltungsverfahrens“ (Drs. AR 109/2019) modifiziert. Die Vorverlegung der „rechtzeitigen“ Antragstellung um drei Monate wird um ein Jahr verschoben. Im neuen Beschluss Drs. AR 68/2021 sind die bisherigen Stichtage „30.09.2022“ durch „30.09.2023“ ersetzt.