Newsletter Nr. 7/22 – Dezember 2022
Sehr geehrte Frau ,
heute erhalten Sie den 20. Newsletter der Stiftung Akkreditierungsrat.
115. Sitzung des Akkreditierungsrates
Am 8. Dezember 2022 ist der Akkreditierungsrat zu seiner 115. Sitzung zusammengekommen, dieses Mal erneut virtuell. Der Akkreditierungsrat hat über
170 Anträge auf Programmakkreditierungen, die 374 Studiengänge umfassten, sowie
vier Anträge auf Systemakkreditierung und
eine Auflagenerfüllung eines Alternativen Verfahrens entschieden.
Des Weiteren hat der Akkreditierungsrat in Bezug auf Programmakkreditierungen den Beschluss gefasst, dass laufende Akkreditierungen bis zur Entscheidung des Akkreditierungsrates über deren Reakkreditierung verlängert werden, sofern der Antrag auf Reakkreditierung noch vor Ablauf der bisherigen Akkreditierungsfrist gestellt wurde. Das ermöglicht nun wesentlich besser, Termine auch für Begehungen im Sommersemester zu vereinbaren. Die Agenturen legten dar, dass somit das Begehungsgeschehen entzerrt sein würde.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Änderungen auf unserer Homepage seit Versand des letzten Newsletters:
Aktualisierung der FAQ 01.1.1 zur Aussetzung der Drei-Monats-Frist bei Antragseinreichung.
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Stiftung Akkreditierungsrat | Adenauerallee 73 | 53113 Bonn Tel: 0228 33 83 06 0 | Mail: akr@akkreditierungsrat.de
Vorstand: Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Bargstädt, Prof. Dr. Holger Burckhart, Dr. Olaf Bartz
Geschäftsführer: Dr. Olaf Bartz