Internationales

Der kontinuierliche Ausbau der gelangeninternationalen Zusammenarbeit im Bereich Akkreditierung und Qualitätssicherung gehört zu den zentralen Aufgaben, die dem Akkreditierungsrat von den Ländern übertragen worden sind. Hierbei gilt es, das gegenseitige Verständnis der Systeme der Qualitätssicherung zu fördern, vergleichbare Kriterien, Methoden und Standards der Qualitätssicherung zu entwickeln und die Transparenz der Studienangebote zu verbessern, um die gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen und damit die studentische Mobilität zu fördern.

Internationale Netzwerke

Die Stiftung Akkreditierungsrat ist langjähriges aktives Mitglied in den federführenden europäischen und internationalen Netzwerken der Qualitätssicherung wie der European Association for Quality Assurance in Higher Education (ENQA) und dem International Network for Quality Assurance Agencies in Higher Education (INQAAHE). Zudem ist sie im European Quality Assurance Register for Higher Education (EQAR) gelistet.

 

         

 

Durch das Engagement seiner Mitglieder sowie der Referentinnen und Referenten in Kommissionen, Gutachtergruppen oder Qualitätssicherungseinrichtungen im Ausland kann der Akkreditierungsrat seine Expertise international einbringen und zugleich von den Erfahrungen der ausländischen Partner lernen.

Hinweis:

Hier finden Sie weitere Informationen zur ESG-Evaluation durch ENQA und zur Listung in EQAR

Akkreditierung auf Basis europäischer Standards

Die Qualitätssicherung ist eines der zentralen Instrumente für die Verwirklichung des Europäischen Hochschulraums. Dabei sind vergleichbare Kriterien, Methoden und Standards die Basis für die Anerkennung von Abschlüssen und damit für die Förderung von transnationaler Mobilität. Hier haben die Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education (ESG) Maßstäbe gesetzt. Die ESG wurden im Mai 2005 von den für das Hochschulwesen zuständigen Ministerinnen und Minister auf der Bologna-Nachfolgekonferenz in Bergen angenommen und im Zuge der Nachfolgekonferenz in Jerewan 2015 umfassend aktualisiert. Sie bilden den Referenzrahmen für die hochschulinterne und externe Qualitätssicherung und für Qualitätssicherungsagenturen im Europäischen Hochschulraum und liegen auch den Kriterien und Verfahrensregeln für die Akkreditierung von Studiengängen und internen Qualitätsmanagementverfahren durch den Akkreditierungsrat zu Grunde.

Akkreditierung von Joint Programmes

Für Joint Programmes ermöglichen die Musterrechtsverordnung bzw. die Verordnungen der Länder die Anwendung des European Approach for Quality Assurance of Joint Programmes (European Approach). Dieser wurde von den Wissenschaftsministern des Europäischen Hochschulraums im Mai 2015 unterzeichnet; siehe hier. Er sieht für Joint Programmes die Möglichkeit der Anerkennung der Bewertungen ausländischer Qualitätssicherungsagenturen vor, vorausgesetzt

  • diese sind im europäischen Agenturenregister EQAR gelistet,
  • die Begutachtung erfolgt nach den im European Approach normierten, an den Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area (ESG) orientierten Akkreditierungskriterien und
  • die Agentur wendet die im European Approach niedergelegten besonderen Verfahrensregeln an.

Joint Programmes

Siehe dazu im Detail die FAQ 07 und diese Präsentation.

Internationale Projekte

EHEA Peer Support

Der Akkreditierungsrat ist Mitglied der „Thematic Peer Group C on Quality Assurance“, die 2018 von der BFUG mit dem Ziel gegründet wurde, die gegenseitige Unterstützung zwischen den Ländern im Europäischen Hochschulraum zu fördern. Von 2022 bis 2024 war der Akkreditierungsrat auch Mitglied der Arbeitsgruppe zu Microcredentials, die als Teil des Dachprojekts IMINQA der Thematic Peer Group etabliert wurde.

Bologna Hub Peer Support

Der Akkreditierungsrat ist assoziierter Partner im Projekt „Bologna Hub Peer Support” (BHPS) des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD). BHPS zielt darauf ab, die Umsetzung der wichtigsten Verpflichtungen von Bologna im gesamten Europäischen Hochschulraum durch maßgeschneidertes Peer-Learning und Beratung zu unterstützen. Das Projekt „Bologna Hub Peer Support Plus (BHPS+)” baut auf dem erfolgreichen Peer-Support-Ansatz auf, der in den Vorgängerprojekten „Bologna Hub Peer Support” (2020–2022) und „Bologna Hub Peer Support II” (2022–2024) entwickelt wurde.

European Degree Label Policy Lab

Die EU-Kommission organisiert ein „European Degree Label Policy Lab“, um gemeinsam mit nationalen Experten und Vertretern von Hochschuleinrichtungen, Qualitätssicherungs-/Akkreditierungsagenturen, Studierenden sowie Wirtschafts- und Sozialpartnern Leitlinien und Aktionspläne für die Einführung eines „European Degree Label“ zu entwickeln. Neben Vertretern der Bundesregierung, der Länder und der HRK nimmt daran auch ein Mitglied der Geschäftsstelle des Akkreditierungsrats teil.

Weitere Informationen:

Nähere Informationen zur Thematic Peer Group C on Quality Assurance zum European Degree Label Policy Lab finden Sie hier.

Internationale Abkommen

Mit Qualitätssicherungseinrichtungen in Japan, den USA und Chile hat der Akkreditierungsrat internationale Abkommen geschlossen. Er kommt damit seinem gesetzlichen Auftrag nach, die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Akkreditierung und der Qualitätssicherung zu fördern (Art. 5 Abs. 3 Nr. 3 Studienakkreditierungsstaatsvertrag).

Gleichwertigkeitsbescheinigung

Der Akkreditierungsrat hat mit der German Jordanian University (GJU) einen Vertrag geschlossen, wonach der Akkreditierungsrat prüft, ob die Studiengänge der GJU die Kriterien der Musterrechtsverordnung erfüllen. Das Siegel des Akkreditierungsrates wird in diesem Verfahren nicht vergeben.

Weitere Informationen zu „Internationale Abkommen“:

Abkommen mit NIAD-QE im Original und in deutscher Übersetzung.

Abkommen mit CHEA im Original.

Abkommen mit CNA-Chile im Original und in deutscher Übersetzung.

Ansprechpartner:

Katrin Mayer-Lantermann

Leitung Stabsstelle Internationales / Recht

Telefon: +49 (0) 228 - 338 306 30

E-Mail: lantermann@akkreditierungsrat.de

Andreas Braun

Stabsstelle Internationales / Recht, Referent Programmakkreditierung, Datenschutzbeauftragter

Telefon: +49 (0) 228 - 338 306 26

E-Mail: braun@akkreditierungsrat.de