Als Einrichtung der externen Qualitätssicherung von Hochschulen sieht sich die Stiftung Akkreditierungsrat dem Grundsatz der internen und externen Qualitätssicherung der eigenen Arbeit verpflichtet.
Zielsetzung
Mit dem Leitbild der Stiftung Akkreditierungsrat sind folgende Qualitätsziele definiert worden:
- Die Stiftung Akkreditierungsrat trägt dafür Sorge, dass die Akkreditierungsverfahren von der Antragstellung bis zur Beschlussfassung durch den Akkreditierungsrat zügig, verlässlich, fristgerecht und transparent durchgeführt werden. Hierbei soll insbesondere der mit der Antragstellung verbundene administrative Aufwand für Hochschulen und Agenturen möglichst gering gehalten werden.
- Die Stiftung handelt im Einklang mit den European Standards and Guidelines (ESG) und dem Studienakkreditierungsstaatsvertrag sowie seiner Umsetzung durch entsprechende Landesverordnungen.
- Sie gewährleistet, dass die Akkreditierungsentscheidungen unabhängig von Dritten getroffen und mögliche Interessenkonflikte mithilfe geeigneter Maßnahmen verhindert werden.
- Sie fördert den Dialog zwischen allen am Akkreditierungswesen Beteiligten und wirkt auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit aller vertretenen Interessengruppen hin.