14.02.2024 – Der Akkreditierungsrat im Dialog – Thema des Tages: Kooperation mit nichthochschulischen Einrichtungen

Am 14.02.2024 hat die sechste Ausgabe des Formats „Akkreditierungsrat im Dialog“ zu dem Thema des Tages „Kooperation mit nichthochschulischen Einrichtungen“ stattgefunden.

Die Musterrechtsverordnung (der an dieser Stelle alle Landesrechtsverordnungen folgen) stellt hohe Anforderungen an Hochschulen, die einen Studiengang in Kooperation mit einer nichthochschulischen Einrichtung durchführen. Die §§ 9, 19 verlangen insbesondere, dass die Hochschule originär hochschulische Aufgaben nicht delegiert und der kooperierende Bildungsträger in einer asymmetrischen, nachgeordneten Beziehung zur gradverleihenden Hochschule steht.

Daraus ergeben sich in der Praxis Verständnis- und Abgrenzungsfragen. Wie lässt sich das nicht delegierbare Proprium hochschulischer Letztverantwortung in der Praxis gestalten? Welchen Anforderungen sehen sich die nichthochschulischen Einrichtungen ausgesetzt? An welchen Stellen treten Schwierigkeiten in der Durchführung dieser Studiengänge, aber auch in den Akkreditierungsverfahren auf? Und wann liegt eine Kooperation im Sinne der §§ 9, 19 MRVO vor und wann nicht?

Nach einer Begrüßung und Einführung in das Thema durch Herrn Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Bargstädt, den Vorsitzenden des Akkreditierungsrates, gab der Keynote-Speaker Herr Prof. Dr. Ralf Haderlein, Vizepräsident Hochschule Koblenz, 2015/16 Mitglied der AG Franchising des Wissenschaftsrats, einen Impulsvortrag.

In der anschließenden Podiumsdiskussion diskutierten Frau Eva Pietsch, Geschäftsführerin AHPGS, Frau Dr. Kristin Große-Bölting von der Universität Münster Professional School, Herr Professor Ralf Haderlein, Herr Dr. Andreas Keller, Mitglied des Akkreditierungsrats, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) und Herr Andreas Braun, Referent im Fachbereich Programmakkreditierung in der Geschäftsstelle des Akkreditierungsrates mit den rund 230 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Abgebunden wurde die Veranstaltung durch das Schlusswort des Geschäftsführers des Akkreditierungsrates, Herr Dr. Olaf Bartz.

Die Präsentation von Herrn Haderlein finden Sie hier.

Moderiert wurde die Veranstaltung von Frau Dr. Solvejg Schulz, Referentin im Fachbereich Programmakkreditierung in der Geschäftsstelle des Akkreditierungsrates.

  • Der Akkreditierungsrat im Dialog

    Mit dem Format „Der Akkreditierungsrat im Dialog“ tritt der Akkreditierungsrat seit 2021 mit den Hochschulen in den gegenseitigen Austausch. Dabei sollen vielfältige, stets aber akkreditierungsrelevante Themen behandelt werden.

    Zu den Themen gehörten bislang:

    – Alternative Verfahren
    – Kooperation mit nichthochschulischen Einrichtungen
    – Vielfalt der QM-Systeme – Welche Freiräume haben die Hochschulen?
    – Rolle und Selbstverständnis von Gutachtergremien
    – Systemakkreditierung
    – Die Bedeutung von Qualifikationszielen für die Akkreditierung
    – Duale Studiengänge