Agenturen

Gemäß Art. 5 Abs. 3 Nr. 5 des Studienakkreditierungsstaatsvertrages gehört es zu den Aufgaben des Akkreditierungsrates, Agenturen für eine Tätigkeit in Deutschland zuzulassen.

Das erfolgt auf der Basis des Beschlusses des Akkreditierungsrates. Hierfür hat der Akkreditierungsrat auf seiner Sitzung am 20.02.2018 ein Verfahren verabschiedet. Die Zulassung erfolgt künftig auf Basis der Registrierung einer Agentur beim European Quality Assurance Register (EQAR) dauerhaft, wobei die Möglichkeit zum Widerruf besteht. Zudem verabschiedete der Akkreditierungsrat eine Übergangsregelung für die bereits in Deutschland tätigen Agenturen, die ihre Zuständigkeiten nach bisherigem wie nach neuem Recht klärt.

Zugelassene Agenturen

Folgende Agenturen sind vom Akkreditierungsrat für eine Tätigkeit in Deutschland zugelassen worden:

AAQ

Schweizerische Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung

ACQUIN

Akkreditierungs-, Certifizierungs- und Qualitätssicherungs-Institut

AHPGS

Akkreditierungsagentur für Studiengänge im Bereich Gesundheit und Soziales

AKAST

Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung kanonischer Studiengänge

AQ Austria

Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria

AQAS

Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen

ASIIN

Akkreditierungsagentur für Studiengänge der Ingenieurwissenschaften,
der Informatik, der Naturwissenschaften und der Mathematik

EVALAG

Evaluationsagentur Baden-Württemberg

FIBAA

Foundation for International Business Administration Accreditation

MusiQuE

Music Quality Enhancement

ZEvA

Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover