Hier finden Sie Übergangsvorschriften zur novellierten MRVO sowie die Landesrechtsverordnungen.
Hier finden Sie Übergangsvorschriften zur novellierten MRVO sowie die Landesrechtsverordnungen.
Die Musterrechtsverordnung regelt das Nähere zu den Verfahren in der externen Qualitätssicherung nach neuem Recht.
Am 21.11.2024 hat die 1. Wissenschaftsministerkonferenz eine geänderte Fassung der Musterrechtsverordnung beschlossen. (Hier finden Sie die Fassung mit Änderungsmarkierung.)
Ergänzend zu ihrem Novellierungsbeschluss vom 22. November 2024 hat die Wissenschaftsministerkonferenz empfohlen, in den novellierten Länderverordnungen folgende Regelungen für das In-Kraft-Treten und Übergangsregelungen vorzusehen:
Einige Fragen zur Novellierung beantworten die FAQ 14.2.1 – 14.2.7 des Akkreditierungsrates.
Folgende Regelungen werden in ihrer neuen Fassung erst auf Anträge angewandt, die ab dem 01.04.2026 beim Akkreditierungsrat gestellt werden:
Diese Normen sollen nicht sofort angewendet werden, weil sie von den Hochschulen zusätzliche Dokumente fordern, oder die Hochschulen ggfs. Prozesse umstellen müssen, um sie zu erfüllen. Um den Hochschulen genug Zeit für die Umsetzung zu lassen, werden die Änderungen nicht sofort wirksam.