Die Geschäftsordnungen des Akkreditierungsrates und des Stiftungsrates regeln detailliert die Organisation und Arbeitsweise der beiden Organe.
Satzung
Nach Maßgabe des Gesetzes über ihre Einrichtung hat sich die Stiftung eine Satzung gegeben, die ihre nähere Ausgestaltung festlegt.
Gebührenordnung
Die Gebührenordnung der Stiftung Akkreditierungsrat sieht für Hochschulen eine jährliche nach Hochschulgröße gestaffelte Grundgebühr (Grundpauschale) und eine verfahrensbezogene Gebühr (Fallpauschale) für jede Akkreditierungsentscheidung vor.