Die Antragsunterlagen können nun vollständig unter „3 Antrag“ in standardisierte Rubriken einsortiert werden. Die Rubrik „5 Antragsunterlagen“ wurde gleichzeitig für die Bearbeitung geschlossen, die hochgeladenen Dokumente werden hier automatisch abgebildet. Dokumente können weiterhin wie gewohnt unter „Antrag“ bzw. „Auflagen“, „Stellungnahme“ hochgeladen werden, Nachreichungen können per ELIAS-Nachricht an die Antragsbearbeitung gesandt werden.
Die Abfrage zur „Außerordentlichen Fristverlängerung“ wurde entfernt. Die Beantragung von außerordentlicher Fristverlängerungen nach § 26 Abs. 3 Satz 1 der Musterrechtsverordnung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.11.2024) erfolgt seit August 2025 über ELIAS.
Die Angabe „Joint Programme“ muss – falls zutreffend – nun nur noch bei den „Studienformen“ des Studiengangs hinterlegt werden.
Hinweis: Anträge, die vor dem 21.08.2025 erstellt aber nicht eingereicht wurden, müssen ggf. neu erstellt werden.