Newsletter April 2020
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Viel Spaß beim Lesen!
Akkreditierungsrat reagiert auf Corona-Krise
Auch im Akkreditierungswesen sind coronabedingte Einschneidungen entstanden. Der Akkreditierungsrat hat darauf reagiert:
Für durch die Corona-Krise bedingte Notfallbeschlüsse von Hochschulen wird § 28 MRVO bis auf weiteres ausgesetzt, vorbehaltlich spezifischer Regelungen einzelner Länder.
Hochschulen haben die Möglichkeit, eine außerordentliche Fristverlängerung zu beantragen, wenn Begehungen Corona bedingt nicht stattfinden können.
Auch Systemakkreditierungen können eine außerordentliche Fristverlängerung aufgrund der Corona-Krise beantragen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Änderungen auf unserer Homepage seit Versand des letzten Newsletters:
Neue FAQ 14 „Rechtliche Grundlage“.
Neue FAQ 01.4 und 01.5 zu Antagsunterlagen.
Die Rechtsverordnung zur Akkreditierung von Mecklenburg-Vorpommern liegt vor.
In die neuen Gutachtenraster sind die Themen Anerkennung und Anrechnung aufgenommen. Einige FAQ zu dem Thema (FAQ 08 „Anerkennung und Anrechnung“) konnten daher gelöscht werden.
Da die Übergangsphase vom alten zum neuen Akkreditierungsrecht beendet ist, wurde FAQ 5.1 geändert.
Das Dokument Einführung von ELIAS steht in überarbeiteter Form auf der Homepage bereit.
FAQ 09.4 wurde geändert.
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Hinweise zum Datenschutz Impressum
Stiftung Akkreditierungsrat | Adenauerallee 73 | 53113 Bonn Tel: 0228 33 83 06 0 | Mail: akr@akkreditierungsrat.de
Vorstand: Prof. Dr. Reinhold R. Grimm, Prof. Dr. Holger Burckhart, Dr. Olaf Bartz
Geschäftsführer: Dr. Olaf Bartz