Newsletter Nr. 5/23 – Dezember 2023
Sehr geehrte Frau ,
heute erhalten Sie den 25. Newsletter der Stiftung Akkreditierungsrat.
119. Sitzung des Akkreditierungsrates
Der Akkreditierungsrat ist am 05./06.12.2023 zu seiner 119. Sitzung zusammengekommen, die virtuell stattgefunden hat, und hat über 233 Anträge entschieden. Davon betrafen
227 Programmakkreditierungen, die 503 Studiengänge umfassten, sowie
sechs Systemakkreditierungen.
Eine thematische Analyse zu „Auflagen in der Programmakkreditierung nach neuem Recht“ legt dar, dass sich das Aussprechen von Auflagen vom Regelfall zur Ausnahme entwickelt hat. Waren in einer Stichprobe von 2017/2018 noch 84
% aller akkreditierten Studiengänge mit Auflagen versehen, so sind es nun auf der Datenbasis von ca. 4.050 nach neuem Recht akkreditierten Studiengängen lediglich noch 31 %.
Weitere Informationen finden Sie hier. Neuerungen im Pflegestudium
Das Pflegestudiumstärkungsgesetz macht Änderungen in primärqualifizierenden Pflegestudiengängen erforderlich. Der Akkreditierungsrat hat in seiner 119. Sitzung daher einen Beschluss zum Umgang mit der Anzeige wesentlicher Änderungen aufgrund des Pflegestudiumstärkungsgesetzes gefasst.
Weitere Informationen finden Sie hier. Erhebung von Säumniszuschlägen
Gemäß § 18 Abs. 1 Gebührengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) ist die Stiftung Akkreditierungsrat
verpflichtet, Säumniszuschläge zu erheben, sobald Gebühren nicht innerhalb der Fälligkeit entrichtet werden.
Hierfür sind nun die technischen Voraussetzungen geschaffen, so dass ab dem Jahr 2024 die Säumniszuschläge erhoben werden.
Weitere Informationen finden Sie hier. Akkreditierungsrat im Dialog
Am 14. Februar 2024 findet von 10:30-12:00 Uhr die sechste Ausgabe "Der Akkreditierungsrat im Dialog" zu dem "Thema des Tages: Kooperation mit nichthochschulischen Einrichtungen“ im Online-Format statt.
Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.
Veranstaltung zur Systemakkreditierung
Am 07. März 2024 findet eine gemeinsame Veranstaltung von der Stiftung Akkreditierungsrat und ACQUIN zu dem Thema „Drei Akteure, eine Zielsetzung (?) – Die Rollen von Hochschulen, Agenturen und Akkreditierungsrat in der Systemakkreditierung“ in Hannover statt. Die Anmeldung ist bis zum 05.02.2024 möglich.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Änderungen auf unserer Homepage seit Versand des letzten Newsletters:
Neue FAQ 02.3 dazu, dass eine systemakkreditierte Hochschule wesentliche Änderungen bewerten darf, die von einer Agentur oder dem Akkreditierungsrat programmakkreditiert worden sind.
Überarbeitung von FAQ 06 zu der Frage, welche Regelungen bei Vertragsabschlüssen für Akkreditierungen nach altem und neuem Recht gelten.
Erweiterung der FAQ 18.11 zum Umgang systemakkreditierter Hochschulen mit umgesetzten wesentlichen Änderungen an ihren Studiengängen.
Neue FAQ ELIAS 13 informiert, was zu tun ist, wenn eine systemakkreditierte Hochschule verdeutlichen will, dass sich ein Studiengang bereits im Reakkreditierungsverfahren befindet.
Die neue FAQ 19 informiert über die Stichproben in der
Systemakkreditierung.
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Hinweise zum Datenschutz Impressum
Stiftung Akkreditierungsrat | Adenauerallee 73 | 53113 Bonn Tel: 0228 33 83 06 0 | Mail: akr@akkreditierungsrat.de
Vorstand: Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Bargstädt, Prof. Dr. Holger Burckhart, Dr. Olaf Bartz
Geschäftsführer: Dr. Olaf Bartz