Newsletter Juli 2021

Newsletter Nr. 5/21 – Juli 2021

Sehr geehrte Frau ,

heute erhalten Sie den 11. Newsletter der Stiftung Akkreditierungsrat.

Große Resonanz
Am Montag, den 21.06.2021 hat die Veranstaltung
„Qualitätsdialog 2021 – Duale Studiengänge aus der Perspektive der Akkreditierung“ stattgefunden. Die Resonanz war groß und knapp 300 Teilnehmende haben den Vortragenden und Panellist*innen zugehört, Fragen gestellt und engagiert mitdiskutiert.
Die Präsentation zum Impulsvortrag sowie die Murals und das Mentimeter finden Sie hier.
Die Folgeveranstaltung zum Qualitätsdialog dual
„Akkreditierungsrat im Dialog“ ist für Mittwoch, den 08.09.2021, 10:00-11:00 Uhr geplant.
Verleihung des Preises für Qualitätsentwicklung 2021
Der Akkreditierungsrat hat am 22.06.2021 im Rahmen seiner
109. Sitzung zum zweiten Mal den "Preis für Qualitätsentwicklung" vergeben. Die Hochschule Neubrandenburg wurde für ihren Antrag auf Reakkreditierung des Studiengangbündels „Soziale Arbeit“ (B.A.), „Early Education – Bildung und Erziehung im Kindesalter“ (B.A.), „Beratung – Psychosoziale Beratung in den Handlungsfeldern Soziale Arbeit / Sozialpädagogik, Bildung und Erziehung“ (M.A.) und
„Wissenschaft Soziale Arbeit“ (M.A.) ausgezeichnet. Die Jury hob insbesondere die starke Interdisziplinarität, die Implementierung neuer Schwerpunkte, die Online-Beratung im Curriculum sowie die Varianz und Kompetenzorientierung der Prüfungsverfahren hervor.
Weitere Informationen finden Sie hier.
109. Sitzung des Akkreditierungsrates

Am 22./23.06.2021 ist der Akkreditierungsrat zu seiner 109. Sitzung zusammengekommen. Pandemiebedingt hat auch sie virtuell stattgefunden. Der Akkreditierungsrat hat über

148 Anträge auf Programmakkreditierungen, die 383 Studiengänge umfassten, sowie
6 Anträge auf Systemakkreditierung entschieden.
Weiterhin hat der Akkreditierungsrat vor dem Hintergrund der Covid-Pandemie seinen am 22.11.2019 getroffenen Beschluss
„Automatische Verlängerung von Akkreditierungsfristen für die Dauer des Verwaltungsverfahrens“ (Drs. AR 109/2019) modifiziert. Die Vorverlegung der „rechtzeitigen“ Antragstellung um drei Monate wird um ein Jahr verschoben. Es gilt nun als Frist der 30.09.2023. Den entsprechenden Beschluss finden Sie hier.
Weitere Informationen zu der Sitzung finden Sie hier.
Änderungen auf unserer Homepage seit Versand des 9. Newsletters:

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Stiftung Akkreditierungsrat | Adenauerallee 73 | 53113 Bonn Tel: 0228 33 83 06 0 | Mail: akr@akkreditierungsrat.de
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