Newsletter Nr. 2/20 – Mai 2020
Sehr geehrte Frau ,
heute erhalten Sie den 2. Newsletter 2020 der Stiftung Akkreditierungsrat.
Viel Spaß beim Lesen!
Weitere Reaktion des Akkreditierungsrats auf die Corona-Krise
Der Akkredtierungsrat hat seine durch die Corona-Krise bedingten Beschlüsse der Situation angepasst:
Die Möglichkeit der Hochschulen, eine außerordentliche Fristverlängerung zu beantragen, gilt nun auch für Studiengänge/akkreditierte QM-Systeme, deren Akkreditierung zum 30.09.2021 ausläuft. Der Antrag muss nicht mit der Absage der Begehung begründet sein, sondern es gelten alle coronabedingten Umstände, die zu einer Verzögerung des Zeitplans führen.
Die Aussetzung des § 28 MRVO bzw. der Ziffer 3.6.3 nach altem Recht (Wesentliche Änderungen, Beschluss vom 27.03.2020) ist befristet bis zum 31.03.2021.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Änderungen auf unserer Homepage seit Versand des letzten Newsletters:
Neue FAQ 16 "Kriterien der Akkreditierung"
FAQ 04.3 wurde präzisiert: Einen Antrag auf Verlängerung der Akkreditierungsfrist stellt i.d.R. die Hochschule.
Wir informieren über die rückwirkende Aussprache des Akkreditierungsbescheids auch bei "nicht rechtzeitiger" Antragsstellung sowie den Erhalt des Bescheids: Ergänzungen von FAQ 01.1.1.
Ein Vergleich jeder einzelnen Akkreditierungs-Landesrechtsverordnung mit der Musterrechtsverordnung ist online.
Neue FAQ 13.3 zur Kommunikation des
Akkreditierungsrates über Neuigkeiten.
Neue FAQ 15 zum Thema "Der Studiengang als Akkreditierungsgegenstand".
Wenn Sie unseren Newsletter nicht mehr erhalten möchten, klicken Sie bitte hier auf
Newsletter abbestellen
Hinweise zum Datenschutz Impressum
Stiftung Akkreditierungsrat | Adenauerallee 73 | 53113 Bonn Tel: 0228 33 83 06 0 | Mail: akr@akkreditierungsrat.de
Vorstand: Prof. Dr. Reinhold R. Grimm, Prof. Dr. Holger Burckhart, Dr. Olaf Bartz
Geschäftsführer: Dr. Olaf Bartz