Newsletter Oktober 2020

Newsletter 5/20 – Oktober 2020

Sehr geehrte Frau ,

heute erhalten Sie den 5. Newsletter der Stiftung Akkreditierungsrat.

105. Sitzung des Akkreditierungsrates
Am 29.09.2020 ist der Akkreditierungsrat zu seiner 105. Sitzung zusammengekommen. Pandemiebedingt hat sie – wie schon die 104. Sitzung – virtuell stattgefunden. Der Akkreditierungsrat hat über

148 Anträge auf Programmakkreditierungen, die 446 Studiengänge umfassten,
zwei Anträge auf Systemakkreditierungen,
die Eröffnung von zwei alternativen Verfahren nach neuem Recht und den Abschluss von drei Vorhaben aus der Experimentierklausel nach altem Recht sowie
die Zulassung der Akkreditierungsagentur AHPGS in Deutschland entschieden.
Des Weiteren hat der Akkreditierungsrat beschlossen, dass außerordentliche Fristverlängerungen aufgrund der Corona-Pandemie bis spätestens drei Monate vor Ablauf der Akkreditierungsfrist beantragt werden müssen. Dies gilt für Akkreditierungen, die am 30.09.2021 auslaufen.
Weitere Informationen finden Sie hier.

Änderungen auf unserer Homepage seit Versand des letzten Newsletters:

Änderung von FAQ 01.4: Im Fall einer Qualitätsverbesserungsschleife ist es nicht erforderlich, dass die Hochschulen neben den überarbeiteten auch die ursprünglichen Studiengangsunterlagen einreichen.

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Hinweise zum Datenschutz Impressum
Stiftung Akkreditierungsrat | Adenauerallee 73 | 53113 Bonn Tel: 0228 33 83 06 0 | Mail: akr@akkreditierungsrat.de
Vorstand: Prof. Dr. Reinhold R. Grimm, Prof. Dr. Holger Burckhart, Dr. Olaf Bartz
Geschäftsführer: Dr. Olaf Bartz