Newsletter September 2021

Newsletter Nr. 7/21 – September 2021

Sehr geehrte Frau ,

heute erhalten Sie den 13. Newsletter der Stiftung Akkreditierungsrat.

110. Sitzung des Akkreditierungsrates
Am 21.09.2021 ist der Akkreditierungsrat zu seiner 110. Sitzung – erneut virtuell – zusammengekommen. Der Akkreditierungsrat hat über

146 Anträge auf Programmakkreditierung, die 286 Studiengänge umfassten, sowie
5 Anträge auf Systemakkreditierung entschieden.
Des Weiteren hat der Akkreditierungsrat entschieden, die im März 2020 beschlossene Aussetzung der Anzeigepflicht für pandemiebedingte wesentliche Änderungen bis zum 01.10.2022 zu befristen. Die Hochschulen könnten bis dahin erfahrungsgestützt entscheiden, welche Notfallregelungen, insbesondere im Bereich der Digitalisierung, sie beibehalten oder beenden möchten.
Eine inhaltliche Prüfung der wesentlichen Änderung findet im Rahmen der Reakkreditierung der jeweiligen Studiengänge, spätestens jedoch bis Ende 2024, statt.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Neuer ELIAS-Antragstyp für Fristverlängerungen systemakkreditierter Hochschulen
Seit Kurzem steht in ELIAS mit dem Antragstyp
„Fristverlängerung für intern akkreditierte Studiengänge“ ein neues Instrument zur Verfügung, mit dem systemakkreditierte Hochschulen intern ausgesprochene Fristverlängerungen übermitteln können.
Weitere Informationen finden Sie hier.

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Hinweise zum Datenschutz Impressum
Stiftung Akkreditierungsrat | Adenauerallee 73 | 53113 Bonn Tel: 0228 33 83 06 0 | Mail: akr@akkreditierungsrat.de
Vorstand: Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Bargstädt, Prof. Dr. Holger Burckhart, Dr. Olaf Bartz
Geschäftsführer: Dr. Olaf Bartz