Externes Qualitätsmanagement

Art. 15 des Studienakkreditierungsstaatsvertrags lautet: „Das Akkreditierungssystem ist im Auftrag der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz, insbesondere hinsichtlich der Organisationsstruktur und des Wirkens der Stiftung sowie der sonstigen Verfahrensregelungen, regelmäßig und in angemessener Frist, erstmals fünf Jahre nach Inkrafttreten dieses Staatsvertrages, zu evaluieren.“

Auf dieser Basis wurde 2021/2022 eine ESG-Evaluation der Stiftung Akkreditierungsrat durchgeführt und im Juni 2022 wurde die Stiftung Akkreditierungsrat infolge dessen als Mitglied in die European Association for Quality Assurance in Higher Education (ENQA) aufgenommen.

Das ENQA-Gutachten kann hier abgerufen werden.

Zudem ist die Stiftung Akkreditierungsrat seit dem 01.06.2022 im European Quality Assurance Register for Higher Education (EQAR) gelistet. Der Eintrag der Stiftung Akkreditierungsrat im Register ist hier abrufbar.

Berichte der Stiftung Akkreditierungsrat

Hier gelangen Sie zu den Qualitätsberichten und den Tätigkeitsberichten der Stiftung Akkreditierungsrat.