Gemäß Artikel 15 des Studienakkreditierungsstaatsvertrages wird die Arbeit der Stiftung regelmäßig und in angemessener Frist extern evaluiert. In § 14 der Satzung der Stiftung Akkreditierungsrat ist eine externe Evaluation im Abstand von fünf Jahren unter Beteiligung ausländischer Expertinnen und Experten vorgesehen.
Zur regelmäßigen Überprüfung der Qualitätsziele analysiert die Geschäftsstelle die Rückmeldungen der Antragsteller zu folgenden Bearbeitungsprozessen nach Abschluss aller Vorgänge:
- Programmakkreditierung
- Systemakkreditierung
- Alternative Verfahren
- Antrag auf wesentliche Änderung
- Antrag auf Verlängerung von Akkreditierungsfristen
- Antrag auf Genehmigung einer Bündelzusammensetzung
- Entscheidungen der Beschwerdekommission
Die Ergebnisse werden im jährlichen Qualitätsbericht des Vorstands an den Akkreditierungsrat vorgelegt. Der Akkreditierungsrat entscheidet über Maßnahmen und überprüft deren Umsetzung.